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Die Deckung der Betreibervergütung für den Mautbetreiber Toll Collect erfolgt aus den Mauteinnahmen. Die übrigen Mittel werden in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Dies erklärte die Bundesregierung ihrer Antwort (17/387) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/307). Die Höhe der Renditezahlungen des Bundes an Toll Collect unterliege dabei der Geheimhaltung, könne aber von den Abgeordneten in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden. Die Zahlungen seien im Mautbetreibervertrag festgehalten. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit könne der Bund eine Übertragung von Anlagen und Einrichtungen des Mautsystems verlangen.
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In die 17 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit sind seit 1991 insgesamt 39,12 Milliarden Euro investiert worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/402) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/346) hervor. Dabei sei keine gezielte überproportionale Berücksichtigung der neuen Länder erfolgt. Wegen des aufgelaufenen Investitionsstaus habe es aber einen vergleichsweise hohen Investitionsbedarf für die neuen Länder gegeben.
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Die Vergabekammer Nordbayern (Beschluss v. 30.11.09 – 21.VK-3194-40/09) hat in ihrem Beschluss ausgeführt, dass eine Rüge keine Begründung, insbesondere auch keine detaillierte rechtliche Würdigung enthalten muss. In ihr muss zum Ausdruck kommen, welchen Sachverhalt der Rügende für vergaberechtswidrig hält und dass er dem Auftraggeber die Gelegenheit zur Selbstkorrektur vor Anrufung der Vergabekammer geben will.
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Die Zeit des statischen Internets ist abgelaufen. Auch im E-Government. Es wird verstärkt auf Web 2.0 Technologien wie Blogs gesetzt. Wie aber eine kommunale »Web 2.0 E-Government Plattform« rechtskonform beschafft und gestaltet werden kann, ist derzeit noch weitgehend ungeklärt. Hier setzt die druckfrische, 260 Seiten starke Darstellung unseres Vergabeblog-Autors Dr. Jan Dirk Roggenkamp an.
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Die Baukosten der Bundesautobahn 17 zwischen Dresden und Prag belaufen sich auf etwa 670 Millionen Euro. Veranschlagt wurden ursprünglich 319,5 Millionen Euro, was einer Kostensteigerung von knapp 110% Prozent entspricht oder, m.a.W., einfach mal doppelt so teuer wurde als geplant. Dergleichen schafft es dann auch in den Bundestag: Auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/354) erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/404): „Die Planung einer Autobahn ist ein iterativer Planungsprozess. Die Vorplanung (Basis der Linienbestimmung) findet in einem relativ groben Planungsmaßstab statt. In den folgenden Planungsphasen wird die Planung immer detaillierter. Kostenänderungen sind deshalb möglich und auch nicht ungewöhnlich.“ – Hoffentlich macht diese Planungsart nicht Schule.
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Die internationale Wirtschaftsrechts-Kanzlei Beiten Burkhardt hat ihre Praxisgruppe für Öffentliches und Vergaberecht mit Timm Meyer als “of Counsel” verstärkt. Der Jurist leitete von 1985 bis 2006 die Abteilung “Öffentliches Auftragswesen/Verteidigungswirtschaft” im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und war von 1993 bis 2009 geschäftsführendes Vorstandsmitglied des forum vergabe e.V. Dem Vernehmen nach soll Meyer vor allem das Düsseldorfer Büro der Kanzlei unterstützen.
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Wie heisst es doch: Die Zeit heilt alle Wunden. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21.01.2010 – Rs. C-17/09) gilt dies allerdings nicht für Vergaberechtsfehler. 13 Jahre nach Abschluss des Vertrages über die Entsorgung von Biomüll und Grünabfällen zwischen der Stadt Bonn und der Müllverwertung Bonn GmbH stellt der EuGH fest: Die Vergabe war europarechtswidrig. Der Auftrag hätte nicht ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit öffentlicher Ausschreibung erteilt werden dürfen und ist daher umgehend zu beenden.
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Ein guter Anlass, einmal an die wohl schon gänzlich in Vergessenheit geratene Rede von John F. Kennedy zu seinem Amtsantritt am 20. Januar 1961 zu erinnern: All this will not be finished in the first one hundred days. Nor will it be finished in the first one thousand days, nor in the life of this Administration, nor even perhaps in our lifetime on this planet. But let us begin. In diesem Sinne, liebe Angie, lieber Guido.
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§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB sieht vor, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Begriff „unverzüglich“ wird dabei – je nach Bewertung des Einzelfalls und Strenge der Nachprüfungsinstanz – so ausgelegt, dass der Antragsteller seine Rüge innerhalb von einem bis höchstens 14 Tagen gegenüber der Vergabestelle zu erheben hat. Diese in das Ermessen der Nachprüfungsinstanz gestellte Bewertung der „Unverzüglichkeit“ könnte nach einem Urteil des EuGH vom 28.01.2010 (Rs. C-406/08) europarechtswidrig sein. Denn der EuGH fordert in dem Urteil eine „hinreichend genau, klar und vorhersehbar“ definierte Ausschlussfrist zur Verfahrenseinleitung, die eben nicht im Ermessen des zuständigen Richters stehen darf.
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Dies fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/543). Die Bundesregierung soll die mit Bundesmitteln zu finanzierenden Kostenanteile von Neu- und Ausbauinvestitionen in die Schienenwege des Bundes in Höchstbetragsvereinbarungen festschreiben. Baukosten für die Schienenprojekte würden in der Regel ”erheblich“ über den ursprünglich geplanten und zwischen dem Bund und der DB Netz AG vereinbarten Gesamtausgaben liegen, heißt es zur Begründung. So habe zum Beispiel die ICE-Neubaustrecke Köln-Frankfurt ursprünglich knapp 3 Milliarden Euro kosten sollen. Selbst ohne die noch nicht erfolgten Baumaßnahmen im Knoten Köln würden die Kosten heute schon bei mehr als 6 Milliarden Euro liegen. (Quelle: Bundestag)













