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Ein Gastbeitrag von Ulrich Eix Insbesondere bei großen Bauvorhaben ebenso beliebt wie die Pauschalierung der Vergütung ist der nachträgliche Streit über zusätzliche Vergütung wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 30.06.2011 (Az.: VII ZR 13/10) in maßgeblichen Punkten die bisherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zurecht gerückt.
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Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat Rechtsberatungsleistungen ausgeschrieben, mit denen mindestens 25 Beschaffungsvorgängen des Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) aus den Jahren 2006 bis 2011 auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersucht werden sollen. Darüber hinaus ist eine Organisationsuntersuchung des PTLV vorgesehen. Dieses führt jährlich bis zu 6000 Vergabeverfahren mit einem Volumen von ca. 40 Mio EUR durch.
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Ein Gastbeitrag von Jan-Michael Dierkes § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 VOB/A Es gehört zu den originären Pflichten des Bieters, sein Angebot so eindeutig zu gestalten, dass es möglichst keine Fragen offen lässt. Die Angebotsinhalte müssen klar, vollständig und in jeder Hinsicht zweifelsfrei sein. Ergibt sich dennoch Anlass zur Aufklärung, so ist es in erster Linie Sache des Bieters, sich um eine umfassende Information des Auftraggebers zu kümmern. Es ist nicht die Aufgabe oder gar Pflicht des Auftraggebers, sich seinerseits so lange um Klärung zu bemühen, bis alle seine Zweifel oder Unklarheiten ausgeräumt sind. Kommt der Bieter einem berechtigten Aufklärungsbedarf nicht oder nur unzureichend nach, darf der Auftraggeber den Bieter wegen verweigerter Aufklärung aus dem Vergabeverfahren ausschließen. Dies hat die Vergabekammer Lüneburg mit Beschluss vom 03.11.2011 (VgK 47/2011) in aller Deutlichkeit so entschieden.
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Die von der EU-Kommission neu einberufene, nach eigenen Angaben “informelle Sachverständigengruppe” zu eVergabe steht. Sie umfasst 20 Personen aus verschiedenen EU-Staaten. Aus Deutschland dabei: Margarete Charlotte Donovang-Kuhlisch (IBM), Marc Christopher Schmidt (Beschaffungsamt des BMI) und Carsten Prokop (Vergabe24).
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“Es steht ja nur im Internet”, musste sich einer unserer Autoren bei Aufnahme seiner Tätigkeit für den Vergabeblog seinerzeit sagen lassen. Das war 2009. Inzwischen ist der Vergabeblog die mit Abstand meist gelesene Informationsquelle zum öffentlichen Auftragswesen und Vergaberecht. Unserem Slogan “Hier lesen Sie es zuerst”, konnten wir dabei oft genug gerecht werden. Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende entgegen, Anlass, einmal zurück zu schauen, inne zu halten und Bilanz zu ziehen.
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Im Vergabeblog konnten Sie bereits vorab einen Blick hinein werfen: Die EU-Kommission hat heute, am 20.12.2011, wie angekündigt ihren Entwurf der überarbeiteten EU-Vergaberichtlinien der Öffentlichkeit vorgestellt.
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Ein Gastbeitrag von Dr. Christof Schwabe, LL.M. Die neuen Energieeffizienzregelungen in der Vergabeverordnung (VgV) sorgen bekanntlich derzeit für einiges Rauschen im vergaberechtlichen Blätterwald. Dies, nachdem der Verordnungsgeber § 4 VgV zu den Liefer- und Dienstleistungen und § 6 VgV zu den Bauleistungen ergänzt hat. Bislang kaum Beachtung fand dabei jedoch die Frage, ob die neuen Energieeffizienzregelungen bieterschützend sind. Auf einer Fachtagung in Berlin wurde sie jüngst vom Vertreter des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) verneint.
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Am 7. Dezember trafen sich die Beteiligten des Projekts XVergabe auf Einladung des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, dass die Projektleitung inne hat, in der Scharnhorststraße im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Berlin (Foto oben). Es wurden die erreichten Meilensteine vorgestellt und verabschiedet.
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EU-Kommissar Michel Barnier, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, stellt voraussichtlich am 20. Dezember in einer Pressekonferenz seine Vorschläge zur Modernisierung der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU vor. Außerdem wird ein Richtlinienvorschlag zu Konzessionsverträgen präsentiert. Die genaue Zeit der Pressekonferenz steht noch nicht fest. Sie wird von Europe by Satellite (EbS) übertragen. Im Vergabeblog konnten Sie vorab bereits einen Blick in die Vorschläge der Kommission werfen.
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Ein Gastbeitrag von Christian Frhr. v. Ulmenstein Zur Frage, ob von dem Nachforderungsrecht des §§ 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A-EG auch die Aufforderung zur materiellen Vervollständigung von Eignungsnachweisen gehört.