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Für Lärmschutzmaßnahmen an Bundesautobahnen sind im vergangenen Jahr 330 Mio Euro ausgegeben worden. Im Jahr 2003 waren es 216 Mio Euro.
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Wie das forum vergabe berichtet, hat sich der Vermittlungsausschuss „mit Beschluss vom 05.06.2013 über einige Änderungen der 8. GWB-Novelle geeinigt. Der einzige vergaberechtlich relevante Punkt, die Änderung der Gewerbeordnung, war nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens“.
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Bereits zum zweiten Mal traf sich am 27.05.2013 die Regionalgruppe Köln-Bonn-Koblenz des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) zum Wissens- und Erfahrungsaustausch, Kennenlernen und Netzwerken. Tagungsort war der große Sitzungssaal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn, wo am 05. Mai 1955 Deutschland seine Souveränität erhielt. Vortragsthemen waren „Vertragslaufzeiten, Bedarfsoptionen, Verlängerungsoptionen im VOL-Vertrag“, sowie „Privatisierung der Wasserversorgung und Entwurf der Konzessionsrichtlinie“. 24 Teilnehmer informierten sich und diskutierten intensiv.
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Das Bundeskartellamt hat ein Musterverfahren zur Ausschreibung, Errichtung und Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen beendet. Die Behörde hatte den entsprechenden Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Düsseldorf und Siemens geprüft und wettbewerbsbeschränkende Wirkungen festgestellt.
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In Thüringen können in diesem Jahr für Bundesfernstraßen insgesamt 283 Mio Euro ausgegeben werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/13431) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13305) hervor. 2012 seien dies 289 Mio Euro gewesen, 2011 insgesamt 267 Mio Euro, heißt es weiter. (Quelle: Bundestag)
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Der Ausschreibungswettbewerb soll im absoluten Regelfall zum Anbieten gleicher Produkte, und damit zu vergleichbaren Angeboten führen. Dies mag z.B. bei Liefergegenständen so der generelle Standard sein. Wie aber sieht es im Dienstleistungsbereich aus, wenn lediglich eine funktionale Lösung vorgegeben ist, die typischerweise mit unterschiedlicher Software erreicht wird? Keinem Büro wird man vorschreiben können, ob es mit Linux oder Microsoft-Produkten arbeitet oder ob es die Spezialsoftware X oder Y verwendet. Dies befand auch der Vergabesenat beim OLG Brandenburg (Beschluss v. 30.04.2013 – W Verg 3/13) und bejahte im Grundsatz die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausschreibung – softwarebedingt – eine modifizierte Leistungsbeschreibung zu verwenden. Lesen Sie selbst, wie das im Einzelnen möglich gewesen ist.
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1. Bei der Vergabe von Stromkonzessionen haben die Bieter einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf diskriminierungsfreie und sachliche gerechtfertigte Durchführung des Ausschreibungsverfahrens. 2. Der Bieter muss im Ausschreibungsverfahren erkannte Rechtsverstöße unverzüglich rügen. 3. Gelangt ein Bieter auf nicht offiziellem Wege an ein Gutachten, auf welches er seine Rüge stützt, ist zweifelhaft, ob er als zuverlässiger Verhandlungs- und Vertragspartner eines langfristigen Konzessionsvertrages in Betracht kommt.
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Die Untersuchung der Zahlungsmoral öffentlicher Bauauftraggeber ist immer wieder ein Kritikpunkt seitens der Bauverbände, die in regelmäßigen Abständen einen Vergleich zur Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber im Vergleich zu privaten Auftraggebern bei ihren Unternehmen starten.
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Am Mittwoch, 5. Juni, 19 Uhr, findet die inzwischen 11. Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumen der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg statt. Thema sind diesmal Wasserkonzessionen.
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Unter http://www.nachhaltige-beschaffung.info wurde am 13. Mai durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das zentrale Portal zur nachhaltigen Beschaffung öffentlicher Auftraggeber freigeschaltet. Auf der Website werden Informationen und Handlungshilfen zum Thema nachhaltige Beschaffung gebündelt zur Verfügung gestellt.