Kategorie:
Alle Beiträge
-
Die EVB-IT Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates des Bundes, der auch die Autorin dieses Beitrags, Frau Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff von der IT-Recht Kanzlei angehört, hat nach der Veröffentlichung des EVB-IT Systemvertrages, Version 2, ihre Arbeiten an dem geplanten EVB-IT Servicevertrag kurz unterbrochen und den EVB-IT Systemvertrag auf einen Mustervertrag allein für werkvertragliche Leistungen rund um Software gekürzt. Nach Abstimmung mit dem ITK-Branchenverband BITKOM konnte dieser neue Mustervertrag am 09.07.2013 veröffentlicht werden. Eine ausführliche Darstellung:
-
Über die Entwicklung der Anzahl der Gerichtsverfahren bei der Konzessionsvergabe für Strom- und Gasnetze will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/14438) informieren. Die Bundesregierung soll mitteilen, in wie vielen Kommunen diese Konzessionen ausgelaufen sind oder in den kommenden Jahren auslaufen werden. Weiter interessiert die Abgeordneten u.a, wie viele Verfahren gegenwärtig dazu an deutschen Gerichten anhängig sind (Quelle: Bundestag).
-
Die Speyerer Vergaberechtstage sind eine der wichtigsten Veranstaltungen im vielfältigen Zoo der vergaberechtlichen Fortbildung. Im Gespräch zwischen Praktikern aller mit dem öffentlichen Beschaffungswesen befassten Kreise und der Wissenschaft sollen Trends analysiert und Antworten auf praxisrelevante aktuelle Fragen des Vergaberechts gegeben werden. Zum Programm und Anmeldung.
-
Die öffentliche Hand soll künftig beim Einkauf von IT-Hardware soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten. Der Hightech-Verband BITKOM und das Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern haben sich über die Kriterien für öffentliche Ausschreibungen geeinigt. Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des BeschA, und Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM, präsentierten heute eine entsprechende Mustererklärung für Anbieter (Foto). Es ist die erste Branchenvereinbarung dieser Art.
-
Derzeit gibt es 20 offiziell anerkannte Fachanwaltschaften vom Agrar- bis zum Transportrecht, nicht jedoch für das Vergaberecht. In der Anwaltschaft des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hatte sich deshalb eine Initiative gegründet, dies zu ändern. Nun ist ein erster, wichtiger Schritt auf dem Weg dahin vollbracht.
-
Am 1. August trat in Schleswig-Holstein das neue Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG) in Kraft. Es ist für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die nach diesem Datum begonnen werden.
-
Kann ein Hersteller den Wettbewerb beeinflussen? Dies hatte aktuell die Vergabekammer Südbayern (Beschluss v. 05.06.2013, Z3-3-3194-1-12-03/13) zu entscheiden. Die Vergabestelle verlangte in einer Ausschreibung im Bereich der Funktechnologie die Kompatibilität mit den bisher eingesetzten Produkten – und damit zwingend entsprechende lizenzrechtliche Vereinbarungen mit dem Hersteller der bereits vorhandenen Produkte, der allerdings nicht mit allen Bietern kooperieren wollte.
-
Mit dem „Ausmaß der Vergabe von Aufträgen der Bundesregierung an externe Dritte“ beschäftigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/14370). Darin erkundigen sich die Abgeordneten, welche Bedeutung die Bundesregierung für ihre Arbeit der Auftragsvergabe an externe Dritte zumisst. Auch wollen sie wissen, welche Aufträge durch die Regierung in der auslaufenden 17. Legislaturperiode an externe Dritte vergeben wurden. (Quelle: Bundestag)
-
Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung bietet öffentlichen Auftraggebern (Auftraggeber) insbesondere bei häufig wiederkehrenden, gleichartigen Bedarfen die Möglichkeit einer relativ schnellen, flexiblen, ressourcenschonenden und damit effizienten Beschaffung. Dementsprechend wird von den Auftraggebern u.a. auch im Hinblick auf das Gebot der sparsamen Mittelverwendung gerne und umfangreich von der Möglichkeit des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen Gebrauch gemacht. Die tägliche Bewirtschaftung stellt die zuständigen Stellen dann jedoch gelegentlich vor erhebliche Herausforderungen und vergaberechtliche Probleme, die zum Teil bisher auch in der Fachliteratur ein Schattendasein fristen. Der folgende Beitrag geht nach einer kurzen Darstellung ausgewählter vergaberechtlicher Grundlagen an Hand von Beispielsituationen der Frage nach, ob sich der Auftraggeber im Bereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A in der Ausgabe 2009 (VOL/A) in diesen Situationen noch innerhalb oder an den rechtlichen Grenzen bewegen würde oder diese bereits überschritten wären.
-
Das Bundeskartellamt hat im Schienenkartellfall weitere Bußgelder gegen acht Unternehmen in Höhe von insgesamt 97,64 Mio. Euro verhängt.