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Bei Vergabeverfahren gelten strenge Fristen: das ist nicht nur für die öffentliche Auftraggeber entscheidend, um eine effiziente Beschaffung zu ermöglichen, sondern auch für Bieter, wenn sie sich gegen einen Vergabeverstoß nach erfolgloser Rüge wehren wollen.
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Öffentliche Auftraggeber, die Kommunalfahrzeuge oder Omnibusse beschaffen wollen, finden in einem neuen Leitfaden Empfehlungen, wie sie Umweltaspekte in die Vergabe- und Vertragsunterlagen einbeziehen können.
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Zum elften Mal werden besondere Leistungen bei der Beschaffung von Innovationen oder für die Gestaltung innovativer Beschaffungsprozesse mit dem BMWi/BME-Preis „Innovation schafft Vorsprung“ ausgezeichnet.
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Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich – und die Wettbewerber im Umfeld der elektronischen Vergabe wohl auch: Das Projekt xVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern wurde 2007 im Rahmen der Standardisierungsinitiative XÖV als zentrales Vorhaben von Deutschland Online gegründet. Einer der beteiligten Lösungsanbieter hat es dabei offenbar unbemerkt vom Rest der Anbietergemeinde geschafft, sich die Wortmarkte „xVergabe“ beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen zu lassen.
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Bereits Ende letzten Jahres hatten wir im Vergabeblog über den Entwurf zum neuen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) berichtet. Am 01.03.2015 trat nun das neue Gesetz in Kraft. Es reiht sich damit in eine Vielzahl von Landesvergabegesetzen ein, die in jüngster Zeit neu erlassen worden sind.
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In der Produktion von elektronischen Produkten wie Mikrochips, Bildschirmen und Computern hat Südkorea marktbeherrschende Stellung. Samsung und LG haben dort ihren Sitz. Umso bemerkenswerter, dass sich eine 17-köpfige Delegation von dort nach Deutschland aufmachte, um sich von der beim Beschaffungsamt des BMI angesiedelten “Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung” (KNB) zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zu informieren. (Bildquelle: BeschA)
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Die Gesamtbaukosten für die künftige Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Berlin werden aktuell mit 1,044 Milliarden Euro angegeben. Bei Baubeginn 2006 waren die Kosten mit rund 720 Millionen Euro kalkuliert worden.
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Die Bundesregierung will Investitionen von finanzschwachen Kommunen fördern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt.
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In jüngster Zeit gab es mehrere gerichtliche Entscheidungen, bei denen das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen im Fokus stand. So auch in einer Entscheidung des VG Düsseldorf vom 22.10.2014. In einer kommunalabgabenrechtlichen Streitigkeit hat das Gericht entschieden, dass im Rahmen der Aufgabenstellung diejenigen Kosten gebührenrechtlich ansatzfähig sind, die betriebsnotwendig sind. Im Falle von Fremdleistungen seien dies nur solche Kosten, die nach dem öffentlichen Preisrecht gefordert oder angenommen werden dürfen und deren Bemessung dem Äquivalenzprinzip entspricht.
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Der Deutsche Städte- und Gemeindepunkt ein ein 10-Thesenpapier zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien veröffentlicht. Dieses finden Sie hier. Die Umsetzung ist natürlich auch Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW). Hier gelangen Sie direkt zur Diskussion. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.













