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Der Projektant bleibt an Board!
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.12.2024 – Verg 24/24
Der unterlegene Bieter muss darlegen, über welche Informationen der Projektant verfügt, die diesen in der Angebotsauswertung begünstigt haben. Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung die Erteilung des Zuschlags an einen Projektanten für rechtmäßig erachtet, weil der Auftraggeber den erlangten Wissensvorsprung durch das Zurverfügungstellen der relevanten Informationen ausgeglichen und die Angebote neutral bewertet hat. Die Angemessenheit der Bewertungskriterien wurde hingegen aufgrund der Rügepräklusion nicht mehr überprüft.
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Folgende Themen haben die DVNW-Mitglieder diese Woche in den Fachausschüssen unter anderem diskutiert: Baureinigung als Dienstleistung oder Bauleistung ausschreiben? Leistungsumfang der LPH 6 und 7 Beschaffung IAM Identity and Access Management Diskutieren Sie gern mit und teilen Sie Ihr Wissen! Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Antrag der FDP-Fraktion – Forderung nach „Entfesselung“ des Vergaberechts
Regelungen müssten vereinfacht und entbürokratisiert werden
Die FDP-Fraktion hat einen umfassenden Antrag an die Bundesregierung über die Verschlankung des Vergaberechts gestellt. Die öffentliche Auftragsvergabe müsse vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden. Der Antrag liegt nun bei den Ausschüssen.
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. 20.01.2025: IT-Vergabe in der Praxis Vom Beschaffungsvorlauf bis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Dozenten: Dr. Thomas Kirch, Fachanwalt für Vergaberecht, Partner, Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin Jörg Boche, Geschäftsführer, Senior IT-Consultant, ADVITEC Informatik GmbH Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! >> Informationen und Anmeldung
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Neues Maßnahmenpaket soll deutsche Exporte stärken
Optimierte Konditionen, höhere Deckungsquoten und flexiblere Garantierahmen
Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket für die Exportkreditgarantien beschlossen. Ziel der Neuerungen ist es, die deutsche Exportwirtschaft besser abzusichern und auf die veränderten geoökonomischen Herausforderungen zu reagieren. Besondere Schwerpunkte liegen auf verbesserten Konditionen für bestehende Instrumente, einer flexibleren Förderpolitik und effizienteren Verfahren.
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Rheinland-Pfalz will Verwaltungsdigitalisierung mit vergaberechtlichem Ausnahmetatbestand beschleunigen
Hintergrund
In Rheinland-Pfalz können Aufträge, mit denen Leistungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) beschafft werden sollen, unterhalb der vergaberechtlichen Schwellenwerte ohne wettbewerbliches Vergabeverfahren vergeben werden. Das sehen die Maßnahmen der Landesregierung zur Entbürokratisierung im Haushaltsvergaberecht vor.
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KOINNO startet zweite Runde des Vergabereports für Startups und KMU
Aufruf zur Teilnahme an Umfrage
Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) führt auch in diesem Jahr eine Umfrage durch, um ein aktuelles Stimmungsbild von Startups und kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich öffentlicher Ausschreibungen zu erfassen. Der KOINNO-Vergabereport „Startups & KMU“ soll helfen, die Zusammenarbeit zwischen innovativen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung weiterzuentwickeln.
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Die Ludwig-Maximilians-Universität München sucht einen Sachbearbeiter für die Bereiche Öffentliches Vergabewesen und Vermietungsmanagement (m/w/d) in München. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Das Online-Seminar beleuchtet die wesentlichen Anforderungen sowie Spielräume bei der Überprüfung von Leistungsversprechen von Anbietern vor und während der Durchführung von Beschaffungsvorhaben. Die Referenten geben konkrete Praxisbeispiele wie Vergabeverfahren erfolgreich vorbereitet und gestaltet werden können und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, Leistungsversprechen belastbar zu überprüfen. >>Information & Anmeldung<<
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NRW verlängert Verfahrenshinweise zur Unterbringung von Geflüchteten
Schnelle Vergabeverfahren sollen dabei helfen, Obdachlosigkeit zu verhindern
Nordrhein-Westfalen reagiert auf die anhaltend hohe Auslastung der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete. Die Landesregierung verlängert die bestehenden Verfahrenshinweise bis Ende 2025 und ermöglicht weiterhin flexible Lösungen.