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UNBEDINGT LESEN!

  • Wo passiert eigentlich was im Öffentlichen Auftragswesen? Deutschland´s Vergabelandkarte gibt die Antwort: Eine geographische Übersicht aller Veranstaltungen, Seminare, Workshops etc. rund um das Thema Vergaberecht und öffentliches Auftragswesen. Vergabeblog realisiert die Vergabelandkarte zusammen mit dem Beschaffernetzwerk. Dabei ist die Karte auf Ihre Mithilfe angewiesen: Tragen Sie selbst Veranstaltungen kostenfrei unter www.vergabelandkarte.de ein. Sie erreichen die Karte auch dort, im Vergabeblog über die Deutschlandkarte im Bereich „SERVICE“ auf der rechten Seite oder direkt hier.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 16/08/2009 Nr. 3213

  • Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Industriebetriebslehre an der Universität Würzburg (Prof. Dr. Bogaschewsky) und der Lehrstuhl für Materialwirtschaft und Distribution an der Universität der Bundeswehr München (Prof. Dr. Eßig), haben die Initiative “Wissensaustausch zwischen öffentlichen Auftraggebern” initiiert. Die Initiative zielt auf eine stärkere Vernetzung der Beschaffungsverantwortlichen, da durch einen Wissensaustausch im öffentlichen Auftragswesen Mehrfacharbeit vermieden, Fehler reduziert und Prozesskosten eingespart werden können. Unterstützt wird diese vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und steht unter der Schirmherrschaft von Dagmar G. Wöhrl, MdB., Parl. Staatssekretärin im BMWi. Wir freuen uns, dass der Vergabeblog nun Teil dieser Initiative ist.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 10/08/2009 Nr. 3097

  • Der Bundesrat hat am 10. Juli der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln – nach Maßgabe einiger Änderungen – zugestimmt.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 15/07/2009 Nr. 2773

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    Zwei Tage nach seinem überraschenden Urteil zur Ausschreibungsfreiheit interkommunaler Kooperationen hat der EuGH am 11. Juni 2009 eine Entscheidung (Rs C-300/07) getroffen, die weit mehr den allgemeinen Erwartungen der Fachwelt entspricht: Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts und als solche zur öffentlichen Ausschreibung ihrer Beschaffungen verpflichtet.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 20/06/2009 Nr. 2625

  • Die Zusammenarbeit mehrerer Kommunen ist ein wichtiges Standbein der einzeln oder gemeinsam wahrgenommenen kommunalen Aufgabenerfüllung. Vergaberechtlich war die Zulässigkeit solcher Vereinbarungen umstritten. Der EuGH hat am 09.06.2009 die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden in der Form einer gemeinsam vertraglich beauftragten Gesellschaft für zulässig gehalten (RS C-480/06). Damit haben die deutschen Kommunen und Landkreise ganz erhebliche Gestaltungsspielräume für interkommunale Zusammenarbeit gewonnen. Unter Beachtung der Einschränkungen des Urteils können sie

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 10/06/2009 Nr. 2572

  • “Für die deutsche Bauwirtschaft ist das ein Durchbruch zu einer faireren Verteilung der Risiken im Vergabeverfahren”, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 11. Mai 2009 (VII ZR 11/08). Danach hat der öffentliche Auftraggeber künftig die Mehrkosten aus der Verzögerung des Zuschlags – im entschiedenen Fall aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens – zu tragen. Diese Verzögerungen hatten in der Vergangenheit gerade den Bauunternehmen immer wieder Zusatzkosten verursacht, weil die Preise für Baustoffe wie Stahl, Bitumen oder Beton in der Zwischenzeit mitunter stark angestiegen waren. Dabei gilt nach dem BGH die Kostentragungspflicht auch dann, wenn der sich der Auftragnehmer ohne einen entsprechenden Vorbehalt mit der Verlängerung der Bindefrist seines Angebots einverstanden erklärt hat.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 03/06/2009 Nr. 2522

  • „Was die Eisenbahn für das 19. und die Luftfahrt für das 20. Jahrhundert waren, ist die IT für unser Jahrhundert“, sagt Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble. „Eisenbahn und Luftverkehr stehen schon im Grundgesetz, es ist höchste Zeit, dass sich auch die IT dort wieder findet und klare Verantwortlichkeiten für die Nutzung der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden.“ Mit dem neuen Art. 91c GG soll diese Vision nun Wirklichkeit werden. Darauf hat sich die Föderalismuskommission II in ihrer abschließenden Sitzung am 6. März verständigt – eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Informationstechnik der öffentlichen Verwaltungen. Mit wesentlichen Folgen auch für die künftige IT-Beschaffung von Bund und Ländern.

  • Das Angebot eines Bieter wurde deswegen ausgeschlossen, weil dieser, entgegen der Vorgabe der Vergabestelle, die eingesetzen Nachunternehmer nicht bereits mit dem Angebot benannt und entsprechende Verpflichtungserklärungen erbracht hatte. Das OLG München entschied nun (Beschluss v. 22.1.2009, Verg 26/08), dass die Verpflichtung zur Nennung von Nachunternehmern bereits mit der Angebotsabgabe für die Bieter unzumutbar sein kann. Diese müsse allerdings bei Zuschlagserteilung vorliegen.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 30/03/2009 Nr. 1984

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    Rettungsdienstleistungen sind keine Ausübung öffentlicher Gewalt und somit ausschreibungspflichtig. Mit dieser Entscheidung des BGH (Beschluss v. 1.12.2008, AZ X ZB 32/08) hat der BGH eine der umstrittensten vergaberechtlichen Fragen des letzen Jahres endlich beantwortet. Ausgangspunkt war eine Vorlage des OLG Dresden: Private Rettungsdienstanbieter hatten sich gegen die Nichtanwendung des Vergaberechts bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch im Freistaat Sachsen ansässige Rettungszweckverbände gewandt.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 19/03/2009 Nr. 1978

  • Was lange währt, wird deswegen noch lange nicht gut, werden nun sicherlich viele Stimmen lauten: Der Bundesrat hat am Freitag den 13. Februar dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt. Der Entwurf aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das ansonsten eher als wenig spannend bekannte Vergaberecht erstmals einer breiten politischen Diskussion unterworfen: Eine grundsätzliche Pflicht zur losweisen Aufteilung großer Aufträge zur Förderung des Mittelstands, die Möglichkeit „zusätzliche Anforderungen” an den Auftragnehmer zu stellen, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen und vor allem die Inhouse-Vergabe, also die Auftragsvergabe an andere öffentliche Stellen unter Ausschluss des Marktes, die vom Bundestag nach massiver Kritik der Wirtschaft in buchstäblich letzter Minute gestrichen wurde. Bis zuletzt war fraglich, ob der Bundesrat den Verzicht auf die insbesondere von den Kommunalen Spitzenverbänden geforderte Inhouse-Vergabe mittragen würde – ein Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg machte hierfür schließlich den Weg frei.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 14/02/2009 Nr. 1700