Die Anmietung vorhandener Gebäude ist vom Anwendungsbereich des Vergaberechts nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgeschlossen. Diese Ausnahme kann allerdings auch bei noch nicht errichteten Gebäuden greifen (s. ). Die Abgrenzung eines Bestellbaus von der Anmietung eines noch nicht errichteten Gebäudes ist zurzeit Gegenstand einer Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
Suche



11. September 2025 in Berlin
DVNWforum Gesundheitswesen
Die Fachtagung zum Themenfeld der Vergaben im Gesundheits- und Sozialwesen
Immer informiert bleiben!
Möchten Sie keine Neuigkeiten aus dem Vergabeblog verpassen? Per E-Mail Benachrichtigung erhalten sie eine Nachricht zu Themen Ihrer Wahl, sobald neue Beiträge veröffentlicht werden.
Meist gelesene Beiträge des Monats

Die DVNW Akademie
Passgenaue Seminare für Vergabepraktikerinnen und Vergabepraktiker.
Der DVNW Stellenmarkt
Die neusten Kommentare

Werden Sie Mitglied im
Digitalen Netzwerk
Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) ist eine exklusive Plattform für Information, Wissensaustausch und Diskurs zwischen allen am öffentlichen Markt beteiligten Kräften.
Schreibe einen Kommentar